Jura mit der Brechstange

Die „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ hat am 15. April ihre Empfehlungen vor­gestellt. Darin erklärt sie, das geltende ­Abtreibungsrecht halte einer verfassungsrechtlichen, völkerrechtlichen und euro­parechtlichen Prüfung nicht stand. Ihre Argumente sind teilweise abenteuerlich, kommentiert der IDEA-Redaktionsleiter und promovierte Jurist David Wengenroth. ...

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