Der Wirtschaftsflügel der CDU will den Rechtsanspruch auf Teilzeit einschränken. Es sollte ihn nur noch geben, wenn besondere Gründe vorliegen, wie Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen oder Fortbildungszwecke. Der Vorstoß löste eine Debatte aus. Sollte der Rechtsanspruch eingeschränkt werden? ...
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