Nordkirche: Rechtsgutachten entlastet Fehrs

Die Bischöfin hat bei der Missbrauchsaufarbeitung keine Betroffenenrechte verletzt

Hamburg/Köln (IDEA) – Die EKD-Ratsvorsitzende, Bischöfin Kirsten Fehrs (Hamburg), hat bei der Aufarbeitung von Missbrauchsfällen keine Betroffenenrechte verletzt. Zu diesem Ergebnis kommt nach Angaben der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland ...

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