Oberverwaltungsgericht: Ladenöffnungsgesetz gilt für sie nicht
Münster (IDEA) – Automatenkioske dürfen in Nordrhein-Westfalen vorerst auch an Sonn- und Feiertagen öffnen. Das hat das Oberverwaltungsgericht des Landes in Münster entschieden. Die Richter hoben im Eilverfahren eine Verfügung der Stadt Bonn auf. ...
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