Werbeverbot für Abtreibung: Geldstrafe für zwei Gynäkologinnen

Prozess war der erste nach der Neuregelung des Paragrafen 219a StGB

Berlin (idea) – Wegen des Verstoßes gegen das Werbeverbot für Abtreibungen müssen zwei Gynäkologinnen eine Geldstrafe von jeweils 2.000 Euro bezahlen. So lautete das Urteil beim Amtsgericht Berlin-Tiergarten am 14. Juni. Die Ärztinnen Bettina Gaber ...

Dieser Artikel steht nur Abonnenten des IDEA Pressedienstes zur Verfügung. Um diesen lesen zu können, müssen Sie sich vorher angemeldet haben. Falls Sie noch kein Kunde sind, können Sie den IDEA Pressedienst ab 29,- EUR hier bestellen.