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Die Bundesregierung hat vorgeschlagen, den Paragrafen 219a StGB – das Werbeverbot für Abtreibung – zu ergänzen. Dazu ein Kommentar von idea-Redaktionsleiterin Daniela Städter.

2018 ist die Debatte um das Thema Abtreibung in Deutschland in der Öffentlichkeit leidenschaftlich geführt worden. Das wird auch 2019 so bleiben. Denn mit der nun von der Bundesregierung vorgeschlagenen Ergänzung des Paragrafen 219a StGB ist es nicht ...

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